Gemeinde Fischingen
Das Grundstück in Fischingen liegt im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne („Historischer Ortskern“ und „Südlicher Ortsrand – Riedmatten“) und wird bislang über Wegerecht zu Lasten des benachbarten Grundstücks erschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand – Riedmatten“ wurde das Grundstück nicht an die Straße „Am Bächle“ angeschlossen, sondern durch eine festgesetzte private Grünfläche von dieser getrennt.
Als Projekt der dörflichen Nachverdichtung soll der Nutzungsumfang im bestehenden Gebäude erhöht und eine Bebauung des südlichen Bereichs durch ein neues Wohngebäude ermöglicht werden. Für eine geordnete verkehrliche Erschließung soll diese zukünftig über die Straße „Am Bächle“ erfolgen.
Die Stadtbau Lörrach wurde mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans beauftragt. Der Satzungsbeschluss wurde im Januar 2024 gefasst.
Fakten
Auftraggeber | Gemeinde Fischingen |
Gebietsgröße | 2.522,6 m² |
Verfahren | Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB |
Verfahrensstand | abgeschlossen |