Volltextsuche auf: https://www.stadtbau-loerrach.de
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2. Änderung der Abrundungssatzung Käsacker

Gemeinde Malsburg-Marzell

Im Jahr 1985 ist die Abrundungssatzung „Käsacker“ in Kraft getreten. Mit dieser wurden die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Käsacker definiert.

Mit der 1. Änderung, in Kraft getreten 2016, wurden die Ortslage so arrondiert, dass drei weitere Bauplätze im Ort geschaffen werden konnten.

Die in der nun vorliegenden 2. Änderung gegenständliche Fläche war bereits 2016 als Bauland im Gespräch; allerdings war sie in der rechtskräftigen Fassung der Satzung nicht mehr enthalten. Nun lag konkreter Bedarf vor.

Um die Eigenentwicklung des Ortsteils zu stärken und eine städtebaulich geordnete Siedlungsstruktur vorzugeben, wurde die geltende Satzung deshalb um Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 2603 und 2604 ergänzt.

Die Stadtbau Lörrach wurde mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. Das Verfahren wurde im August 2021 erfolgreich beendet.

Fakten

Auftraggeber Gemeinde Malsburg-Marzell
Gebietsgröße ca. 870 Quadratmeter
Verfahren Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Verfahrensstand abgeschlossen