Gemeinde Malsburg-Marzell
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland für Wohnen bzw. zur Erweiterung und Standortsicherung kleinerer, nicht störender Handwerksbetriebe stellt ein grundsätzliches städtebauliches Ziel der Gemeinde Malsburg-Marzell dar.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich. Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung sind grundsätzlich erfüllt. Dies hat zur Folge, dass Bauvorhaben nicht mehr entgegengehalten werden kann, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan widersprechen. Das Plangebiet besteht aus insgesamt vier Gebäudekomplexen ausschließlicher Wohnnutzung, wodurch eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. In unmittelbarer Umgebung befinden sich weitere Wohngebäude, welche aber nicht Bestandteil dieser Satzung sind.
Die Satzung wurde Ende 2023 gefasst.
Fakten
Auftraggeber | Gemeinde Malsburg-Marzell |
Gebietsgröße | 0,77 Hektar |
Verfahren | Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB |
Verfahrensstand | abgeschlossen |