Volltextsuche auf: https://www.stadtbau-loerrach.de
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Bauleitplanung

Die Stadtbau Lörrach bearbeitet im Auftrag zahlreicher Umlandgemeinden Bebauungsplanverfahren sowie Verfahren zur Anpassung, Änderung oder Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen. Insgesamt werden derzeit über 70 Verfahren für rund 20 verschiedene Städte und Gemeinden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut betreut.

Bebauungspläne

Egal ob auf der grünen Wiese oder innerhalb einer Siedlung: Die erlaubte Nutzung von Grund und Boden wird in den meisten Fällen in einem Bebauungsplan geregelt. Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Grundstücksneuordnung und die Erschließung eines Baugebiets. Sie sind zudem Richtschnur für die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Der Gemeinderat gibt den inhaltlichen Rahmen vor und beschließt den jeweiligen Bebauungsplan als Satzung. Diese ist für jedes einzelne Bauvorhaben verbindlich.

Die Stadtbau Lörrach leistet dafür die konzeptionelle Vorarbeit, bearbeitet den Bebauungsplan bis zur Rechtskraft und betreut das vorgeschriebene Verfahren in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Fachleuten der Städte und Gemeinden.

Diese Bebauungspläne haben sowohl die städtebauliche Neuordnung bestehender Stadtquartiere als auch die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete zum Ziel. Im Bedarfsfall übernimmt die Stadtbau Lörrach auch die weitere Beratung und Betreuung der Bauherren und der Investoren.

Bebauungspläne

Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan (kurz: FNP) stellt dar, wie sich eine Kommune langfristig entwickeln möchte. Neben dem bestehenden Siedlungsraum werden potenzielle neue Bau- und Verkehrsflächen dargestellt. Der FNP gibt darüber hinaus auch Auskunft über schützenswerte Freibereiche und die Nutzung des Bodens außerhalb des Siedlungskörpers.

Der FNP besteht mindestens aus drei Teilen: Planteil, Begründung sowie einem Landschaftsplan. Ein FNP ist auf eine Geltungsdauer von rund 15 Jahren ausgelegt, wobei der Plan ganz oder in Teilen auch vorher fortgeschrieben werden kann, wenn sich die städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde verändern.

Die Darstellungen des FNP sind nicht parzellenscharf und in der Regel lediglich für Behörden und Planungsträger verbindlich. Bürgerinnen und Bürger können daraus keinen Rechtsanspruch für ihr Grundstück ableiten.

Die Stadtbau Lörrach betreut und bearbeitet Flächennutzungspläne. Dazu zählen einzelne Änderungsverfahren, die Neuaufstellung, Fortschreibung und auch die Digitalisierung alter Planwerke.

Flächennutzungspläne

Sonstige Satzungen

Gemeinden können in eigener Verantwortung städtebauliche Satzungen erlassen. Diese werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Die Satzungsvielfalt ist groß. Neben Innen- und Außenbereichssatzungen bestehen noch weitere Möglichkeiten, Baurecht zu schaffen. Wir unterstützen Gemeinden bei der Wahl der richtigen Satzung und der Durchführung des Verfahrens.

Beispiele für Satzungen sind:

  • Außenbereichssatzung
  • Gestaltungssatzung
  • Entwicklungssatzung
  • Ergänzungssatzung
  • Klarstellungssatzung

Sonstige Satzungen